[ Auszug: (1) Hat der Erblasser in der Absicht, den Vertragserben zu
beeinträchtigen, eine Schenkung gemacht, so kann der Vertragserbe, nachdem
ihm die Erbschaft angefa ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]